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Vorsitzender:
Gerd Liebusch Lausitzer Strasse 14 02991 Lauta |
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1. Stellvertreter: ( Spiel- und Trainingsbetrieb / Organisation / Schieriwesen ) Rüdiger Nobel Lindenweg 37 02979 Elsterheide OT Bergen |
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2. Stellvertreter: (Sponsoring / Versicherungen / BSF-Bereich) Claudia Steinhäuser |
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Schatzmeister: Liane Remus-Eickfeldt August-Bebel-Strasse 23 c 02977 Hoyerwerda |
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Jugendwart: André Lemke |
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Ehrenpräsident: Hans-Jürgen Jesche Ring-Strasse 4 02977 Hoyerswerda OT Kühnicht |
Volleyballfreunde + Volleyballteam Blau Weiß WK 6
und Mitglieder des SC Hoyerswerda besiegeln die Sportehe und treten dem neuen Verein bei.
Am 18.04.2000 konnten die Vorstände der Volleyballfreunde Hoyerswerda, des Volleyballteam Blau Weiß Hoyerswerda und die Abteilungsleitung Volleyball des SC Hoyerswerda zu einer gemeinsamen Gründungsveranstaltung aller interessierten Sportfreunde einladen. Einstimmig wurde der neue Hoyerswerdaer Volleyballverein, Volleyballfreunde Blau-Weiß Hoyerswerda e.V. gegründet. Aus Mitgliedern aller drei Vereine setzte sich der gewählte Vorstand zusammen. Die Auflösung der Vereine Volleyballfreunde Hoyerswerda und Volleyballteam Blau Weiß Hoyerswerda wurde beschlossen und die neue Satzung durch die erste Mitgliederversammlung des neu gegründeten Vereins (VfBW Hoyerswerda) verabschiedet.
Am 06.Mai 2004 wurde ein neuer Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsvorsitzender Torsten Kilz stand berufsbedingt nicht mehr zur Verfügung und schied wie Frank Lidola aus dem Vorstand aus. Zum neuen Vereinsvorsitzenden wurde, nach dem mehrere Wunschkandidaten nicht für dieses Amt bereit standen, der bisher amtierende Ehrenpräsident Hans Jürgen Jesche gewählt. Neues Mitglied im Vorstand ist seit dieser Wahl der Jugendliche Sven Steinhäuser. Tortsen Kilz erhielt für seine geleistete Arbeit die Ehrennadel “Mit grünem Kranz”. Er war, wie Frank Lidola, maßgeblich an der Fusion der Hoyerswerdaer Volleyballvereine vom Jahr 2000 beteiligt.
Erfolge seit der Vereinfusion
In der ersten Saison 2000/2001 konnten die Seniorinnen II den Sachsenmeistertitel und die 2. Damenmannschaft den Bezirksmeistertitel im Spielbezirk Ostsachsen erringen. Außerdem wurden bei den Herren und Damen die VfBW Kreismeister.
In der Saison 2001/2002 wurden die Seniorinnen II Regionalmeister und erkämpften bei den Deutschen Meisterschaften den 8.Platz. Die von Sven Steinhäuser und Horst Siegemund trainierte männlichen Jugend B wurde Bezirksmeistertitel Ostsachsen und Dritte bei den Sachsenmeisterschaften. Die weibliche Jugend B erreichte mit ihrem Trainer Ralf Frenzel bei den Ostsächsischen Meisterschaften Platz Drei. Die Damen der ersten Mannschaft schafften mit einem Staffelsieg den Sprung in die Sachsenliga.
Saison 2002/2003 – Jugend: Die männliche Jugend A wird Ostsachsenmeister, Dritter der Sachsenmeisterschaft und qualifiziert sich für die Deutsche Meisterschaft in Dachau (Platz 15). Frauen: In ihrer ersten Sachsenligasaison wird man Siebenter. Herren: Der Männersechser schafft nach 1995 als Zweiter den Sprung in die Sachsenliga. Seniorinnen: Die Damen in der Altersklasse SII werden Sachsenmeister, Regionalmeister und waren zum dritten Mal bei einer Deutschen Endrunde dabei (12.Platz).
Saison 2003/2004: Der einzig erwähnenswerte Erfolg gelang den Seniorinnen II mit der erfolgreiche Verteidigung des Sachsenmeistertitels.
Verdiente Vereinsmitglieder
Rüdiger Nobel: Volleyballer mit Leib und Seele
Verdienter Sportler erhielt Ehrennadel vom Verband
Wenn es Fragen zum Thema Volleyball gibt, dann kann sich nicht nur das Vereinsmitglied der VfBW an Rüdiger Nobel wenden, dann findet auch jeder anders interessierte Sportfreund den Weg zu ihm. Rüdiger weiß nicht nur die richtige Adresse bei den zu lösenden Problemen. Nein, er ist auch fachkompetent auf vielen Gebieten des Volleyballsportes, ob als Schiedsrichter, als Übungsleiter oder in Fragen von Verein und Verband. Diese vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten kosten ihn zahlreiche Stunden wertvoller Freizeit. So findet man Rüdiger nach dem wohlverdienten Feierabend oft in der Sporthalle. Hier betreut er zweimal wöchentlich seine Trainingsgruppe, die 1. Männermannschaft. Aber auch an den anderen Wochentagen trifft man ihn in Parkettnähe. Hier gibt es so gut wie immer vieles zu erledigen und zu regeln, meist nimmt er sich der Sache an. Als 1.Stellverteter hat er nicht nur die Aufgabe für den Spiel- und Wettkampfbetrieb zu sorgen, auch in Sachen Schiedsrichter hält er die Fäden in der Hand. So kommt es, dass auch das Wochenende voll ausgeplant ist (seine Frau weiß ein Lied zu singen). Da ist er u.a. mit seinen Männern zu den Punktspielen unterwegs oder wird als B-Schiedsrichter bundesweit eingesetzt. Um ständig am Ball zu bleiben, sind aber auch Weiterbildungen für den Übungsleiter und Schiedsrichter Rüdiger Nobel zu absolvieren – natürlich am Wochenende. Das ist nicht alles:
Im Ostsächsischen ist er Schiedsrichterlehrwart und hält im Vorstand des Volleyballkreises Hoyerswerda/Westlausitz als Pressewart Kontakt zu den Medien. Im Verein und Vorstand ist kaum eine Aktivität, die nicht über seinen Tisch gelaufen ist. So ist es nicht verwunderlich, dass er auch für seine gewissenhafte Arbeit Früchte geerntet hat.
Bei Dynamo Hoyerswerda trainierte er jahrelang die Bezirksligamannschaft. Ein Beweis, dass nicht nur in der Vergangenheit alle Fäden über Sportfreund Nobel gelaufen sind, ist die Tatsache, dass er ab 1991 bei den Volleyballfreunden dem Vorstand angehörte. Als Trainer konnte er in dieser Zeit die einzige Damenmannschaft der damaligen Volleyballfreunde von der Kreisklasse bis in die Landesklasse führen. Aber auch als Aktiver kann er einige Titel vorweisen.
Begonnen hat er seine aktive Zeit in der Schulsportgemeinschaft, wo er dann später in der 1.Männermannschaft bei Dynamo Hoyerswerda landete und als Leistungsträger mehrmals Bezirksmeister wurde.
Mit Recht ist er nicht nur für den Verein “Das Mädchen für alles”.
Das wurde nun endlich erkannt und so konnte der Bezirksvorstand anlässlich des diesjährigen Verbandstages des Sächsischen Sportverbandes Volleyball (SSVB) im Spielbezirke Ostsachsen, Sportfreund Rüdiger Nobel die Ehrennadel des SSVB verleihen.
Beach Volleyball
Auch Beach Volleyball wird bei den VfBW groß geschrieben. Ob an den Turnieren des Stadtsportbundes (SSB) Hoyerswerda, am traditionellen Kaupa Beach Turnier am Silbersee oder bei den Beach Serien des Sächsischen Sportverband Volleyball (SSVB) haben einige unserer Sportfreunde auch schon mit großem Erfolgen teilgenommen.
Impressionen des Sommers bei den Volleyballfreunden:
| 18.04.2000 | Fusion der Hoyerswerdaer Volleyballvereine. Volleyballfreunde, Volleyteam Blau Weiß und Sportgruppen des SC Hoyerswerda zum Verein Volleyballfreunde Blau Weiß Hoyerswerda |
| 1960 | Gründung der Sektion Volleyball in der SG Dynamo Nardt, später der SG Dynamo Hoyerswerda- Nardt (Träger Feuerwehrschule Nardt) und ab 1991 Volleyballfreunde Hoyerswerda e.V. |
| 1968 | Gründung der Wohnsportgemeinschaft WK 6 Hoyerswerda, später WSG WK 6 Blau Weiß Hoyerswerda bzw. Volleyteam Blau Weiß |
| 1995 | Senioren: Volleyballfreunde: Deutscher Meister der Senioren IV |
| 1968-1989 | Dynamo: mehrere Bezirksmeistertitel der SG Dynamo im Bezirk Cottbus und ein gescheiterter Aufstieg in die DDR Liga |
| 1983 | Volleyballfreunde: 1.Männer 3.Platz beim Deutschen Turn-und Sportfest in Leipzig |
| 1995-2002 | Seniorinnen und Senioren: Volleyballfreunde: Sachsenmeistertitel bei den Senioren IV (1995) und Regionalmeister Senioren IV (1995) und Seniorinnen I (1999) VfBW: Sachsenmeister bei den Senorinnen II (2001), Regionalmeister Seniorinnen II (2002) und 8.Platz bei den Deutschen Meisterschaften |
| 1992-1996 | Volleyballfreunde: Sachsenliga 1.Männermannschaft |
| 2002 | VfBW: 1.Damenmannschaft 1.Platz in der Landesklasse und Aufstieg in die Sachsenliga, Jugend B männlich:-Bezirksmeister Ostsachsen und 3.Platz bei den Sachsenmeisterschaft |
| 2003 | VfBW: 1.Damenmannschaft 7.Platz in der Sachsenliga, Jugend B männlich:-Bezirksmeister Ostsachsen, 3.Platz bei den Sachsenmeisterschaft und 15.Platz bei der DM, Herren Aufstieg in die Sachsenliga, Seniorinnen SII: Sachsen- und Regionalmeister und 12.Platz bei der DM |
Satzung – Neue Fassung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der am 18.04.2000 gegründete Sportverein führt den Namen
“Volleyballfreunde Blau-Weiß Hoyerswerda e.V.”.
(2) Er hat seinen Sitz in Hoyerswerda.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12.
des Jahres.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke” durch Ausübung des Sportes in allen Bereichen,
speziell in der Sportart Volleyball.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Organe des Vereins (§8) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(4) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung
finden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität.
§ 3 Gliederung
(1) Im Verein kann im Bedarfsfall jede Sportgruppe eigenständig und mit eigener Haushalts-
führung wirksam sein.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus:
a) erwachsenen Mitgliedern über 18 Jahre
b) passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr
vollendet haben
c) fördernden Mitgliedern
d) Ehrenmitgliedern
e) Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(1) Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen.
Über die Aufnahme der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung,
die nicht begründet zu werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung
durch den Antragsteller zulässig. Diese entscheidet endgültig. Bei Aufnahmebestätigung
Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) Austritt
b) Ausschluss
c) Tod
(4) Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
(5) Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen
b) wegen Zahlungsrückständen mit Beiträgen von 1/2 Jahr trotz Mahnung.
c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben
unsportlichem Verhalten
d) wegen unehrenhafter Handlungen
In den Fällen a, c und d ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit
zu geben, sich zu rechtfertigen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die
Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung ist binnen 2 Wochen nach Erhalt der
Entscheidung schriftlich einzulegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
(6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Beitragspflicht, es besteht aber kein Anspruch
auf Rückerstattung vorausgezahlten Beitrages gemäß Finanzordnung. Die Aufrechterhaltung
bzw. Erfüllung anderer Verpflichtungen gegenüber dem Verein entscheidet der Vorstand.
(7) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus
dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen 3 Monate
nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief schriftlich dargelegt und
geltend gemacht werden.
(8) Auf Antrag des Mitgliedes kann die Mitgliedschaft befristet beitragsfrei ruhen. Der Vorstand
entscheidet.
§ 6 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des
Vereins teilzunehmen.
(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet sich an die Satzung und die weiteren Ordnungen des Vereins
zu halten. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft
verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge beschließt
die Mitgliederversammlung. Es können Jahresbeitragssätze beschlossen werden.
§ 7 Maßregelungen
(1) Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Beschlüsse des Vorstandes oder der
Mitgliederversammlung verstoßen oder sich eines Verstoßes gegen die Interessen des Vereins
oder eines sportlichen Verhaltens schuldig machen, können nach vorheriger Anhörung vom
Vorstand folgende Maßregelungen verhängt werden:
a) Verweis
b) Verbot der Teilnahme am Sporttreiben oder Veranstaltungen des
Vereins von einer bis vier Wochen
c) Ausschluss
(2) Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen diesen Beschluss die Beschwerde- und
Revisionskommission des Vereins anzurufen.
§ 8 Organe des Vereins
(1) Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Leitungen der Mannschaften / Sportgruppen
d) die Beschwerde- und Revisionskommission
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die
wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung, diese
ist zuständig für:
a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
b) Entgegennahme der Berichte der Beschwerde- und Revisionskommission
c) Entlastung und Wahl des Vorstandes
d) Wahl der Beschwerde- und Revisionskommission
e) Festsetzung der Beiträge
f) Genehmigung des Haushaltsplanes
g) Satzungsänderungen
h) Beschlussfassung über Anträge
i) Ernennung von Ehrenmitgliedern nach § 12
k) Wahl der Mitglieder von satzungsmäßigen Ausschüssen
l) Auflösung des Vereins
(2) Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird im 2. Quartal des Kalenderjahres
durchgeführt.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit
entsprechender schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a) der Vorstand oder
b) 20% der stimmberechtigten Mitglieder beantragen.
(4) Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher
Einladung. Die ortsübliche Bekanntgabe erfolgt durch Aushang an der Vereinstafel in der
großen Turnhalle des Leon-Foucault-Gymnasiums, Straße des Friedens 25/26.
Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von 10
Tagen liegen.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberech-
tigten beschlussfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgege-
benen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen erfordern eine
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Wahlen muss eine geheime
Abstimmung erfolgen, wenn diese von 5 der Anwesenden beantragt wird.
(6) Anträge können gestellt werden:
a) von jedem Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
b) vom Vorstand
(7) Anträge auf Satzungsänderungen müssen 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim
Vorstand des Vereins beantragt bzw. eingegangen sein.
(8) Über andere Anträge kann in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn diese
Anträge mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sind. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur
behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird.
Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen.
(9) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden
bzw. Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet werden muss.
§ 10 Stimmrecht und Wählbarkeit
(1) Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.
(2) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
(3) Gewählt werden können alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste
teilnehmen.
§ 11 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem 1. Stellvertreter
c) dem 2. Stellvertreter
d) dem Schatzmeister
e) dem Jugendwart
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seines
1. Stellvertreters. Er ordnet und überwacht die Tätigkeit der Gruppen und berichtet der
Mitgliederversammlung über seine Arbeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke
Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
(3) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch mindestens zwei der nachgenannten
Vorstandsmitglieder, die gemeinsam zeichnungsberechtigt sind, vertreten:
a) den Vorsitzenden
b) den 1. Stellvertreter
c) den Schatzmeister
(4) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er kann ein anderes
Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.
(5) Der Vorstand wird jeweils für 2 Jahre gewählt.
§ 12 Ehrenmitglieder
(1) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag
des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied
erfolgt auf Lebenszeit, wenn zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der
Mitgliederversammlung dem Vorschlag zustimmen.
(2) Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.
(3) Es besteht die Möglichkeit, ein Ehrenmitglied zum Ehrenpräsidenten zu ernennen.
Dieser hat das Recht, an Vorstandssitzungen teilzunehmen.
§ 13 Beschwerde- und Revisionskommission
(1) Die Beschwerde- und Revisionskommission besteht aus zwei erwachsenen Mitgliedern, die
nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie wird jeweils für 2 Jahre gewählt.
(2) Bei Beschwerden entscheidet sie in Fällen, in denen sie von einzelnen Mitgliedern, zur
Entscheidung ihrer Streitigkeit, übereinstimmend als zuständig genannt wird.
(3) Ihr obliegt die Kassen- und Wirtschaftsprüfung. Mindestens einmal im Jahr sind die Kassen,
die Bücher und Belege sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand schriftlich
Bericht zu erstatten. Sie erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt
bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters und
des übrigen Vorstandes.
§ 14 Auflösung
(1) Für die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür besonders einzuberufende Mitglieder-
versammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes gemäß § 2 dieser Satzung
fällt das Vermögen an eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Kommt es zu keinem Vorschlag der Mitglieder-
versammlung, fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Hoyerswerda zu, die es unmittelbar
und ausschließlich für besonders förderungswürdige, gemeinnützige Zwecke, in erster Linie
aber zur Förderung des Sportes, insbesondere des Volleyballsportes, zu verwenden hat.
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 05. Mai 2006 von der Mitgliederversammlung
des Vereins beschlossen worden.
Ehrenpräsident: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Hans-Jürgen Jesche </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Ring-Strasse 4</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02977 Hoyerswerda OT Kühnicht</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/hans_Juergen.jpg">
</font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br> </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><b> Vorsitzender: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Gerd Liebusch </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Lausitzer Strasse 14</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"> 02991 Lauta</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/gerd.jpg">
</font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br> </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><b>1. Stellvertreter: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">( Spiel- und Trainingsbetrieb / Organisation / Schieriwesen )</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Rüdiger Nobel</font></p>
<p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Lindenweg 37</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02979 Elsterheide OT Bergen</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/ruediger.jpg"> </font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br> </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><b>2. Stellvertreter: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">(Sponsoring / Versicherungen / BSF-Bereich)</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Kerstin Schmidt </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Kastanienweg 10 a </font></p>
<p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02977 Hoyerswerda</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/schmidt.jpg"> </font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br> </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><b>Schatzmeister: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Liane Remus-Eickfeldt</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">August-Bebel-Strasse 23 c</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02977 Hoyerwerda</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/Liane.jpg"> </font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br>
</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><b>Jugendwart: </b></font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Sascha Rikic</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Dresdener Strasse 13 </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02977 Hoyerswerda</font></p> <font size="-1"><img src="bilder/sascha.jpg"> </font><p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"> </p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1"><br> </font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Sporthalle Foucault-Gymnasium</font></p> <p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">Strasse des Friedens 25 / 26</font></p>
<p class="western" style="margin-bottom: 0cm;" lang="de-DE"><font size="-1">02977 Hoyerswerda</font>






