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SSVB beschließt Regelungen zur Wertung der Hallenvolleyball-Saison 2019/2020

3.4.2020 Auf - und Abstiegsregelungen für die abgeschlossene Saison vom SSVB beschlossen; jeder Verein kann entsprechende Anträge bis zum 30.4.2020 stellen

Von Steffen DutschmannCa. 3 Min. Lesezeit

Das Präsidium des Sächsischen Sportverbandes Volleyball hat in Rahmen einer Videokonferenz am 01.04.2020 gem. § 21 Abs. 3 der Satzung (danach darf das Präsidium in Ausnahmesituationen Ordnungen wie Auf- und Abstiegsregelungen nach der Landesspielordnung verändern) Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Ligen des Allgemeinen SSVB-Spielbetriebs beschlossen.

Der aktuelle Spielbetrieb musste bekanntlich am 13.03.2020 aufgrund der Corona-Situation abgebrochen werden.

Unter der Leitung des Landespielwartes Dr. Michael Kothe wurden verschiedene Szenarien, unter anderem eine Annullierung, eine Quotientenregelung, eine Wertung der aktuellen Tabelle, eine Simulation der restlichen Spiele über das Volleyballorakel sowie die Übernahme der Regelungen des DVV für seine Ligen, diskutiert.

In Anlehnung an die DVV-Regelungen wurden sodann folgende Festlegungen getroffen.

MEISTERSCHAFT

Diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar als Tabellenerster feststehen, sind Meister der jeweiligen Liga. Alle weiteren Meistertitel werden nicht vergeben.

AUF- UND ABSTIEGSREGELUNG

  • Für Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, d.h. sie dürfen aufsteigen bzw. müssen absteigen.
  • Relegationsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, verbleiben in dieser Spielklasse.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Aufstiegsplatz sind, aber noch überholt werden könnten, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  • Aus Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit 12 oder mehr Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison 4 Mannschaften ab.
  • Mannschaften, die durch vorstehende Regelungen aufstiegsberechtigt werden, können bis  zum 30. April 2020 schriftlich gegenüber dem zuständigen Spielwart ihre Bereitschaft zum Aufstieg erklären bzw. für die Sachsenliga den Antrag zur Lizenz ausfüllen.
  • Für freiwillige Rückstufung sowie die jährliche Mannschaftsmeldung gilt ebenso der 30. April 2020.
  • Die notwendigen Formulare sind auf der Homepage des SSVB unter Verband/ Service/ Formulare/ Vorlagen für Vereine zu finden.
  • Wir empfehlen diese Reglung auch im BFS-Bereich anzuwenden.

(Rechnerisch bedeutet, dass alle noch ausstehenden eigenen und fremden Spiele aus Sicht einer Mannschaft „optimal“ verlaufen)

Die Entscheidungsfindung war ein sehr komplexer Prozess, da wir eine möglichst sportlich faire Lösung für alle Vereine finden wollten. Zudem sollte die bisher gespielte Saison nicht komplett annulliert werden.

Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Staffelstärken in der kommenden Saison haben wird, ist abhängig von den Rückmeldungen der Vereine. Die veränderten Staffelstärken werden eine große Herausforderung für die Spielzeit 2020/ 2021 darstellen, der wir uns aber gemeinsam und mit einer gewissen Flexibilität stellen müssen.

Wir möchten an die Vereine appellieren, sich intern zu hinterfragen, ob z.B. als Tabellenvierter mit sieben Punkten Rückstand bei noch drei ausstehenden Spielen die Wahrnehmung des Aufstiegsrechtes sportlich gerechtfertigt ist.

Mit sportlichen Grüßen

Wolfgang Söllner
Präsident SSVB

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