Home » Grundsatzfestlegungen des Vorstandes

Finanzielle Angelegenheiten/Auslagen jeglicher Art sind spätestens 8 Tage vor der jeweiligen Maßnahme schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Nichtbefolgen kommt der Verein für die angefallenen Auslagen nicht auf.

Fahrgeldanträge sind entsprechend geltender Regelung grundsätzlich vor Fahrtantritt an den Finanzvorstand zu stellen. Fahrtkosten werden immer ab unserer Sportstätte (momentan Leon-Foucault-Gymnasium) getragen.

Für Kinder- und Jugendmannschaften werden für Auto-Fahrten zu offiziellen Spielen bis zu 4 PKW durch den Verein finanziert. Für Mannschaften im Erwachsenenbereich werden für PKW-Fahrten zu offiziellen Spielen bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 8 Aktiven (Spieler & Funktionäre) bis zu drei Fahrzeuge vom Verein finanziert.

Fahraufträge sind innerhalb von 4 Wochen beim Finanzvorstand abzurechnen, sonst erfolgt keine Begleichung der Rechnung durch den Verein.

Quittungen werden nur mit Unterschriften UND Stempel akzeptiert.

Startgelder für Pflichtspiele (Punkt- und Pokalspiele, Seniorenmeisterschaftsspiele und Jugendmeisterschaftsspiele) werden generell vom Verein getragen.

Finanzierung durch den Verein bei Teilnahmen Seniorenmeisterschaften:

  • Startgeld
  • 50% der Fahrtkosten, max. 180 EUR

Der Jahresbeitrag für Nicht-Vereinsmitglieder, die für die Volleyballfreunde ausschließlich im Seniorenbereich spielen, liegt bei 30 € pro Jahr. Der Beitrag ist dann jeweils im 1. Quartal einzuziehen bzw. zu überweisen.

Übungsleiterabrechnungen sowie Stundennachweise sind innerhalb von 4 Wochen (ab Halbjahresende, d.h. Sommerferien bzw. ab 31.Dezember) beim Finanzvorstand vorzulegen/einzureichen.

Pro Trainer/Übungsleiter werden je Trainingswoche für die Vor- und Nachbereitung 1 Stunde vergütet. Die Abrechnung bei Turnieren erfolgt nach reeller Zeit.

Eine „ruhende Mitgliedschaft“ mit Beitragsfreiheit ist in unserer Satzung nicht vorgesehen. Hintergrund ist, dass für jedes Mitglied immer Kosten für Versicherungen und Beiträgen zu Verbänden anfallen, die dann nicht gedeckt wären. Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum nicht am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen können (durch z.B. langwierige Verletzung, Schwangerschaft), haben die Möglichkeit, ihre „aktive Mitgliedschaft“ in eine „passive“ (mit verringertem Mitgliedsbeitrag) umzuwandeln. Hierzu genügt ein formloser, schriftlicher Antrag (bitte nicht über Messenger Dienste).

Alle Trainer und Übungsleiter sollten ihre Trainingsgruppe in Methodik und Inhalt so abstimmen, dass ein zielgerichteter Leistungszuwachs, besonders im Jugendbereich, möglich ist (Arbeit ohne Ball, Technik, Taktik, Athletik). Eigenes Mittrainieren sollte vermieden werden. Im Mittelpunkt müssen die konkrete Anleitung und das Beseitigen von Fehlern stehen.

Ein vierwöchiges Probetraining ist vereinsseitig möglich und erwünscht, danach soll immer ein beiderseitiges Feedback (von Spieler und Trainer) zu einer Aufnahme der Mitgliedschaft erfolgen.

Jugendmannschaften für Meisterschaften sind generell nach den stärksten Potentialen zusammenzustellen, auch wenn dadurch eingespielte Mannschaften nicht mehr komplett zusammenspielen können.

Beach-Training:

Während der Sommerferien übernimmt der Verein nur dann die Haftpflicht für das Training, wenn im Vorfeld die Verantwortlichen der Gruppen den Vorstand über Trainingstag und Trainingsort schriftlich informiert haben.

Die Organisation und Finanzierung des Trainings obliegt den Trainingsgruppen. Ausnahmen sind beim Vorstand zu beantragen

Für die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der entsprechend Empfangsnachweis übernommenen medizinischen Notfalltaschen sind die jeweiligen Mannschaftsleiter zuständig. Dazu erforderliche Nachkäufe können beim Vorstand abgerechnet werden.

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben unseres Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes Mitgliedsdaten verarbeitet. Alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten sind in unserer Datenschutzrichtlinie zusammengefasst (siehe Mitgliederbereich). Diese Grundsatzfestlegung sowie die Datenschutzrichtlinie gelten bis zur Eingliederung in die Vereinssatzung.

Umgang mit Ordnungsstrafen

Verbandsstrafen

Mit Verbandsstrafen sind Strafen gemeint, die durch den laufenden Spielbetrieb entstehen und als Strafbescheid z.B. durch den entsprechenden Staffelleiter an den Verein übermittelt werden (Beispiel: falsche oder verspätet eingesendete Protokolle, fehlende oder ungültige Lizenzen bei Schiedsrichtern/Übungsleitern)

Über die Weiterleitung des Strafbescheides an die entsprechende Mannschaft innerhalb des Vereins entscheidet der Vorstand.

Die Weiterleitung des Strafbescheides erfolgt durch den Finanzvorstand/Schatzmeister direkt an die Mannschaft – über den Mannschaftsleiter

Der Vorstand erwartet eine zügige Begleichung der Verbandsstrafe durch die Mannschaft direkt an den Finanzvorstand/Schatzmeister bzw. auf das bekannte Vereinskonto

Öffentliche Strafen

Öffentliche Strafen , die im Trainings- und Spielbetrieb durch unsachgemäße Behandlung von Sportstätten bzw. überlassenen Sportmitteln (z.B. der Stadt) entstehen und als Strafbescheid z.B. durch die Stadt Hoyerswerda an den Verein übermittelt werden (Beispiel: unsachgemäßes / unvollständiges Verschließen aller Türen der Sporthalle in Vorbereitung der Scharfschaltung der Hallen-Alarmanlage)

Der erste, auftretende Bescheid für einen Verantwortlichen (z.B. Schlüssel) kann vom Verein übernommen werden.

Das entsprechende Mitglied und seine Übungs-/Trainingsgruppe wird dahingehend nochmals informiert und geschult.

Ein zweiter, auftretender Bescheid des gleichen Verantwortlichen wird vom Finanzvorstand/Schatzmeister an das entsprechende Mitglied weitergeleitet.

Der Vorstand erwartet eine zügige Begleichung der Verbandsstrafe durch den Verantwortlichen/die Mannschaft oder Trainingsgruppe direkt an den Finanzvorstand/Schatzmeister bzw. auf das bekannte Vereinskonto

Zum traditionellen Weihnachtsturnier wird der Cateringstand durch den Vorstand betreut. Die Organisation des Turnieres und der Einkauf der Getränke wird (auch traditionell) durch die am höchsten spielenden Männer-Teams organisiert.