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Grundsatzfestlegungen


1. Finanzielle Angelegenheiten/Auslagen jeglicher Art sind spätestens 8 Tage vor der jeweiligen Maßnahme schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Nichtbefolgen kommt der Verein für die angefallenen Auslagen nicht auf.


2. Eine „ruhende Mitgliedschaft“ mit Beitragsfreiheit ist in unserer Satzung nicht vorgesehen. Hintergrund ist, das für jedes Mitglied immer Kosten für Versicherungen und Beiträgen zu Verbänden anfallen, die dann nicht gedeckt wären. Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum nicht am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen können (durch z.B. langwierige Verletzung, Schwangerschaft), haben die Möglichkeit, ihre „aktive Mitgliedschaft“ in eine „passive“ (mit verringertem Mitgliedsbeitrag) umzuwandeln. Hierzu genügt ein formloser, schriftlicher Antrag (bitte nicht über Messenger Dienste).


3. Jugendmannschaften für Meisterschaften sind generell nach den stärksten Potentialen zusammenzustellen, auch wenn dadurch eingespielte Mannschaften nicht mehr komplett zusammenspielen können.


4. Quittungen werden nur mit Unterschriften und Stempel akzeptiert.


5. Für Kinder- und Jugendmannschaften werden für Auto-Fahrten zu offiziellen Spielen bis zu 4 PKW durch den Verein finanziert.


6. Fahrgeldanträge sind entsprechend geltender Regelung grundsätzlich vor Fahrtantritt an den Schatzmeister zu stellen.


7. Finanzierung durch den Verein bei Teilnahmen Seniorenmeisterschaften:

  • Startgeld,
  • 50% der Fahrtkosten, max. 150 €.
  • Die Erstattung der Fahrtkosten ist nach bisherigen Regelungen vor Fahrtantritt durch die Mannschaft zu beantragen. Hierfür ist der offizielle Vordruck zu verwenden. Dieser ist auf der Vereinshomepage unter dem Punkt Mitgliederbereich hinterlegt.

8. Beach-Training:

  • Während der Sommerferien übernimmt der Verein nur dann die Haftpflicht für das Training, wenn im Vorfeld die Verantwortlichen der Gruppen den Vorstand über  Trainingstag und Trainingsort schriftlich informiert haben.
  • Die Organisation und Finanzierung des Trainings obliegt den Trainingsgruppen. Ausnahmen sind beim Vorstand zu beantragen

9. Für die Küchennutzung in der Sporthalle des LFG ist eine Gebühr von 10 € an die Schule zu entrichten.


10. Fahraufträge sind innerhalb von 4 Wochen beim Schatzmeister abzurechnen, sonst erfolgt keine Begleichung der Rechnung durch den Verein.


11. Übungsleiterabrechnungen sowie Stundennachweise sind innerhalb von 4 Wochen (ab Halbjahresende, d.h. Sommerferien bzw. ab 31.Dezember) beim Schatzmeister vorzulegen.


12. Alle Trainer und Übungsleiter sollten ihre Trainingsgruppe in Methodik und Inhalt so abstimmen, dass ein zielgerichteter Leistungszuwachs, besonders im Jugendbereich, möglich ist (Arbeit ohne Ball, Technik, Taktik, Athletik). Eigenes Mittrainieren sollte vermieden werden. Im Mittelpunkt muss die konkrete Anleitung und das Beseitigen von Fehlern stehen.


13. Startgelder für Pflichtspiele (Punkt- und Pokalspiele, Seniorenmeisterschaftsspiele und Jugendmeisterschaftsspiele) werden generell vom Verein getragen.


14. Der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder, die ausschließlich im Seniorenbereich spielen, wird ab 2015 von bisher 25 € pro Jahr auf neu 30 € pro Jahr erhöht. Der Beitrag ist dann jeweils im 1. Quartal einzuziehen bzw. zu überweisen.


15. Für die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der entsprechend Empfangsnachweis übernommenen Sanitaschen sind die jeweiligen Mannschaftsleiter zuständig. Dazu erforderliche Nachkäufe können beim Vorstand abgerechnet werden.


16. Für Mannschaften im Erwachsenenbereich werden für PKW-Fahrten zu offiziellen Spielen bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 8 Aktiven (Spieler & Funktionäre) bis zu drei Fahrzeuge vom Verein finanziert.


17.  Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben unseres Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes Mitgliedsdaten verarbeitet. Alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten sind in unserer Datenschutzrichtlinie zusammengefasst (siehe Mitgliederbereich). Diese Grundsatzfestlegung sowie die Datenschutzrichtlinie gelten bis zur Eingliederung in die Vereinssatzung.


18. Umgang mit Ordnungsstrafen

Verbandsstrafen

Mit Verbandsstrafen sind Strafen gemeint, die durch den laufenden Spielbetrieb entstehen und als Strafbescheid z.B. durch den entsprechenden Staffelleiter an den Verein übermittelt werden (Beispiel: falsche oder verspätet eingesendete Protokolle, fehlende oder ungültige Lizenzen bei Schiedsrichtern/Übungsleitern)

  1. Über die Weiterleitung des Strafbescheides an die entsprechende Mannschaft innerhalb des Vereins entscheidet der Vorstand.
  2. Die Weiterleitung des Strafbescheides erfolgt durch den Finanzvorstand/Schatzmeister direkt an die Mannschaft – über den Mannschaftsleiter
  3. Der Vorstand erwartet eine zügige Begleichung der Verbandsstrafe durch die Mannschaft direkt an den Finanzvorstand/Schatzmeister bzw. auf das bekannte Vereinskonto

 

Öffentliche Strafen

Öffentliche Strafen , die im Trainings- und Spielbetrieb durch unsachgemäße Behandlung von Sportstätten bzw. überlassenen Sportmitteln (z.B. der Stadt) entstehen und als Strafbescheid z.B. durch die Stadt Hoyerswerda an den Verein übermittelt werden (Beispiel: unsachgemäßes / unvollständiges Verschließen aller Türen der Sporthalle in Vorbereitung der Scharfschaltung der Hallen-Alarmanlage)

  1. Der erste, auftretende Bescheid für einen Verantwortlichen (z.B. Schlüssel) kann vom Verein übernommen werden.
  2. Das entsprechende Mitglied und seine Übungs-/Trainingsgruppe wird dahingehend nochmals informiert und geschult.
  3. Ein zweiter, auftretender Bescheid des gleichen Verantwortlichen wird vom Finanzvorstand/Schatzmeister an das entsprechende Mitglied weitergeleitet.
  4. Der Vorstand erwartet eine zügige Begleichung der Verbandsstrafe durch den Verantwortlichen/die Mannschaft oder Trainingsgruppe direkt an den Finanzvorstand/Schatzmeister bzw. auf das bekannte Vereinskonto

19. Zum traditionellen Weihnachtsturnier wird der Cateringstand durch den Vorstand betreut. Die Organisation des Turnieres und der Einkauf der Getränke wird (auch traditionell) durch die am höchsten spielenden Männer-Teams organisiert.